Timo Konietzka entfacht neuerlich Diskussion um Sterbehilfe
In Deutschland ist Sterbehilfe verboten, in der Schweiz auch! Der Unterschied besteht darin, dass in der Schweiz Ärzte nicht belangt werden, wenn sie dem Wunsch eines Todkranken, der bei vollem geistigen Bewusstsein ist für seinen Wunsch, nachkommen. In Deutschland würde in einem solchen Falle dem Arzt die Zulassung entzogen werden. Die Würde des Menschen ist unantastbar, und es ist in jedem Fall zu
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