Noch in diesem Jahr soll das Verfassungsgericht über die Pendlerpauschale entscheiden, da einige Pendler dagegen geklagt haben. Auch der Bundesfinanzhof hat bei der neuen Regelung bedenken. Früher konnten 30 Cent je Kilometer für die gesamte Strecke als Entfernungspauschale abgesetzt werden. Nach einem Beschluß der großen Koalition werden seit 2007 nur noch Fahrten angerechnet, die länger als 20 km sind. Die öffentlichen Haushalte wurden seit 2007 um 2,53 Millarden Euro entlastet. Bis das Bundesverfassungsgericht endgültig entschieden hat, dürfen die Pendler nach wie vor ab dem ersten Kilometer abrechnen. Simmt das Bundesverfassungsgericht der Neuregelung zu, können die Finanzämter die erlassenen Steuren samt 6% Zinsen zurückfordern. Bleibt alles beim alten, können die Pendler den Steuererlass nachträglich einfordern, solange ihr Steuerbescheid als vorläufig gekennzeichnet ist. Umweltorganisationen haben bedenken wenn es beim alten System bleibt. Es ergibt ein Anreiz im Grünen zu wohnen und zum Arbeiten in die Stadt zu fahren.