Führerschein ab 17 kommt
In Begleitung dürfen ab Januar 2011 bereits 17Jährige nach bestandener Prüfung Auto fahren. Begleiter eines Fahranfängers darf jedoch nur sein, wer mindestens 30 Jahre alt ist und seinen Führerschein seit mindestens 5 Jahren besitzt. In der Verkehrssünderkartei in Flensburg sollten auch nicht mehr als 3 Pünktchen verbucht sein. Dieses begleitete Autofahren war seit 2004 in den Ländern erfolgreich erprobt worden und geht jetzt in die Realität.
Alleine dürfen die Führerscheinneulinge aber erst ab 18 fahren, die theoretische Prüfung darf frühestens 3 Monate vor dem 17. Geburtstag, die praktische erst einen Monat davor gemacht werden. Man verspricht sich durch diese Übungsphasen einen sichereren Verkehr und weniger Unfälle. Gerade Fahranfänger führen die Statistiken in Sachen Autounfall an. Ein besonnener Begleiter könnte tatsächlich die anfängliche Unsicherheit und Übermotivation des Anfängers in die richtige Bahn lenken. Die zweijährige Probezeit beginnt beim Führerschein mit 17 mit der Erteilung der Prüfungsbescheinigung. Wenn ein junger Fahrer unter 18 ohne Begleitung erwischt wird, wird der Führerschein eingezogen, da es sich um einen schwerwiegenden Verstoß innerhalb der Probezeit handelt. Vor einer Neuerteilung der Fahrerlaubnis ist ein Aufbauseminar vorgeschrieben.
Übung macht den Meister.