Praxisgebühr, Praxisgebühren
Die Praxisgebühr verstößt nicht gegen das Deutsche Grundgesetz. Das hat das Bundesverfassungsgericht nun entschieden. Kläger war ein Mann aus Nürnberg. Er sah die Pflichtabgabe von zehn Euro beim ersten Arztbesuch im Quartal als unzulässiges „Sonderopfer“ an. Da die zehn Euro nur bei einem Arztbesuch fällig werden, seien kranke Versicherte gegen über den gesunden Versicherten benachteiligt. Zudem seien Privatversicherte von der Abgabe ausgenommen, was eine weitere Ungleichbehandlung sei.