Am 20. April 1979 gab die Bayerische Staatskanzlei bekannt, dass Ministerpräsident Strauß dem Gnadengesuch von Vera Brühne positiv gegenübersteht und die 17 Jahre Haft als ausreichend ansah. Vera Brühne wurde 1962 zu zweimal lebenslänglich verurteilt obwohl sie immer ihre Unschuld beteuert hatte. Ihr wurde vorgeworfen, mit ihrem Bekannten den Arzt Otto Praun und dessen Geliebte Elfriede Kloo am 14. April 1960 in Pöcking am Starnberger See ermordet zu haben. Sie wurde noch 1979 aus dem Gefängnis entlassen und starb am 17. April 2001 in München.