Pendlerpauschale, wieder ab dem 1. Kilometer
Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe kippte die Kürzung der eingeschränkten Pendlerpauschale. Damit gilt rückwirkend ab Januar 2007, dass Fahrten zum Arbeitsplatz wieder vom ersten Kilometer an von der Steuer abgesetzt werden können. Berechnet werden 30 Cent pro Kilometer für die einfache Strecke. Die Finanzämter sollen zu viel gezahlte Steuern für 2007 möglichst schon in den ersten drei Monaten 2009 zurücküberweisen.
Berufspendler können aufatmen. Rund 15 Millionen Arbeitnehmer, die 2007 und 2008 bis zu 20 Kilometer Arbeitsweg (einfache Strecke!) hatten. Sie konnten keine Fahrtkosten mehr absetzen. Dazu kommen bis zu 3 Millionen Beschäftigte mit 20 bis 34 Kilometer Arbeitsweg. Sie waren die eindeutigen Verlierer der Pendler Pauschale und ein Geschenk für den Staat.
Die Fahrtkosten werden rückwirkend ab Januar 2007 als Werbungskosten anerkannt – im Höchstfall 1320 Euro (20 Kilometer zu je 30 Cent und 220 Arbeitstagen) je für 2007 und 2008. Netto bringt das bis zu 625 Euro Erstattung. Nach Berechnungen des Wirtschaftsforschungsinstituts RWI bekommt ein Durchschnittsverdiener 284 Euro/Jahr zurück.
Doch einen Wermutstropfen hat das ganze:
Es werden „keine“ Zinsen auf das vorgestreckte Geld gegeben. Man hat also dem Staat einen Zinsenlosen Kredit gewährt.