Sterbehilfe

In vielen europäischen Ländern wird über das Thema Menschenwürdiges Sterben diskutiert. In Deutschland ist aktive Sterbehilfe verboten, passive Sterbehilfe dagegen erlaubt, wenn ein Patient dies eindeutig wünscht. Gesetzlich ist der Umgang mit Patientenverfügungen nicht geregelt. Holland war das erste Land weltweit, das aktive Sterbehilfe erlaubt. Dort darf von Ärzten seit April 2002 eine tödliche Spritze verabreicht werden. Der Patient muß im Vollbesitz seiner geistigen Kräfte sein und es ausdrücklich wünschen. Ein Kontrollausschuß, der aus einem Arzt, einem Juristen und Ethikexperten besteht, muss zustimmen. Belgien folgte wenige Monate später mit einem ähnlichen Gesetz. In der Schweiz wird die Beihilfe zur Selbsttötung hingenommen, es ist aber nicht ausdrücklich erlaubt. In Frankreich dürfen die Ärzte einen unheilbar Kranken sterben lassen, sein Leben aber nicht aktiv beenden. Schmerzstillende Mittel darf der Patient auf eigenen Wunsch bekommen, auch wenn der Tod dadurch beschleunigt wird. Hohe Dosen an Schmerzmitteln dürfen in Großbritannien verabreicht werden, selbst bei der Kenntnis dass der Patient schneller stirbt. In Norwegen und Schweden darf man lebensverlängernde Behandlungen einstellen, in Griechenland  ist Sterbehilfe streng verboten. Meiner Meinung nach sollte die Sterbehife jedem selbst überlassen sein. Ich denke jeder Mensch hat das Recht selbst zu entscheiden, der an einer unheilbaren Krankheit wie Krebs oder AIDS erkrankt ist und täglich unerträgliche Schmerzen hat, wann dem ein Ende bereitet werden soll. Patientenverfügungen sollten endlich gesetzlich geregelt sein und nach dem ausdrücklichen Wunsch des Patienten ausgeführt werden. Ich möchte nicht irgendwann dahinsiechen, wenn ich nicht mehr fähig bin selbst zu essen, auf die Toilette gehen kann, gar nichts mehr vom Leben mitbekomme. Es gibt genug Möglichkeiten ruhig und ohne Schmerzen einzuschlafen.

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