Nach den Plänen der CSU wird es in Bayern in nächster Zeit mehr Zugriffs- und Kontrollrechte für die Polizei geben. Schon im letzten Sommer startete sie mit dem „Gefährdungsgesetz“. Damit ist es möglich, Verdächtige auf unbegrenzte Zeit zu inhaftieren bevor sie Gelegenheit haben ein Verbrechen zu begehen.
Letzte Woche reichten drei Jura Professoren zusammen mit 20 Studenten der Unis Würzburg, Erlangen und München Verfassungsklage ein. Vor ihnen waren schon die Grünen mit einer Klage aktiv geworden.
Aber das neue Polizeiaufgabengesetz geht noch weiter. Demnach dürfen die Polizeibeamten bei einer abstrakt drohenden Gefahr vorsichtshalber Telefone abhören. Auch das auslesen von Computern wird dazu gehören.
Das führte im Landtag zu heftigen Diskussionen. Juristen und Kritiker strengen verschiedentlich Klagen gegen das neue Gesetz an. Denn nach den CSU Plänen wird es nicht nur auf potentielle Terroristen angewendet werden, sondern auf alle Bürger. Das sollte unsere Alarmglocken klingeln lassen!
Verschiedene Meinungsumfragen haben allerdings ergeben, dass 54% der bayerischen Bürger für das Gesetz sind, während 39% gegen die Erweiterung der Polizei Befugnisse sind.
Der Münchner Oberbürgermeister Reiter lehnt das Gesetz ab und sagt: „Ich habe nicht den Eindruck, dass es einer Veränderung bedurft hätte“. In einem Interview meinte er, “ Ich glaube nicht, dass das rechtlich halten wird“.