
Das Bundesverfassungsgericht beschloss 1995, dass Kruzifixe in öffentlichen Gebäuden gegen die Religionsfreiheit verstoßen. Daraufhin erließ der Landtag ein Gesetz, das weiterhin Kreuze vorschreibt. Aber wenn Eltern oder Lehrer sich vehement dagegen wehren, sollen sie wieder abgehängt werden.
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