Lautstark fordert die christliche bayerische Partei, dass sich Asylbewerber integrieren sollen und unsere „Leitkultur“ anerkennen müssen! Im gleichen Atemzug wird den Flüchtlingen aber die Möglichkeit genommen, eine dauerhafte Arbeitsstelle anzunehmen. Die ehrenamtlichen Helfer, die Handelskammern und die Betriebe sind frustriert. Wie sollen sich die neuen Mitbürger integrieren, wenn sie nicht arbeiten können; denn seit neuestem dürfen auch Asylbewerber in Bayern abgeschoben werden, wenn sie sich in der Ausbildung oder einem soliden Arbeitsverhältnis befinden.
Das Bundesgesetz sah vor, dass wer eine Lehre macht diese über 3 Jahre durchführen darf und dann noch 2 weitere Jahre bleiben. So hat auch die Wirtschaft etwas von dieser Arbeitskraft. Sollte der Flüchtling dann tatsächlich abgeschoben werden, kann er sich in seiner Heimat mit dem Erlernten eine Lebensgrundlage schaffen, anderen Arbeit und Brot bieten und so weitere Flucht Ursachen verhindern. Aber so weit scheint in der bayerischen Staatsregierung niemand zu denken!
Die Betriebe wollen die Sicherheit haben, dass ihnen der Auszubildende bleibt. Klopfen heuten die ehrenamtliche Helfer an ihre Tür und fragen, ob sie einen Flüchtling einstellen, werden sie abgewiesen.
Um dem Fachkräftemangel zu begegnen, hatte das Bundesgesetz für Asylbewerber, die sich in einer Ausbildung befinden eine Duldung vorgesehen. Dies wird von der bayerischen Staatsregierung ausgehebelt. Jederzeit können die Flüchtlinge aus der Arbeitssituation herausgerissen und abgeschoben werden.
Die Industrie und Handelskammer hat in einem offenen Brief die Staatsregierung aufgefordert, die Vorgaben der Hardliner aus dem Innenministerium zu widerrufen und den bundesweiten Rechtsanspruch auf eine Ausbildungsduldung wieder einzuführen!