Juristische Experten halten es für sehr mutig von der Schweizer Bundesanwaltschaft nach so langer Zeit das Thema der deutschen WM Bewerbung aufzugreifen. Ob sich nach fast 20 Jahren noch nachweisen lässt, dass es zwielichtige Vorgänge um die Entscheidung gegeben hat, ist sehr zweifelhaft. Jedenfalls hat es im Hause Beckenbauer in Salzburg eine Hausdurchsuchung gegeben. Der Hausherr sei co-operativ gewesen.
Worum geht es? Es besteht der Verdacht des Betrugs, der ungetreuen Geschäftsbesorgung, der Geldwäscherei sowie der Veruntreuung.
„Ungetreue Geschäftsbesorgung“ wird im Schweizer Recht mit Geldstrafen und Gefängnis bis zu drei Jahren geahndet.
Auch der Deutsche Fußballbund hatte vor einiger Zeit die Kanzlei Freshfield beauftragt, Beweise für einen Stimmenkauf bei der Vergabe der Spiele 2006 an Deutschland zu suchen. Die Untersuchungen endeten ohne Ergebnis. Trotzdem versuchen es die Schweizer weiterhin.
Es gibt angeblich 4 Verdächtige: Franz Beckenbauer, seinen Partner Niersbach, Horst R.Schmidt, und Theo Zwanziger. Die beiden Letzteren sagen aus, sie wüssten nichts darüber. Niersbach teilt mit, er habe „keine weiteren Kenntnisse“. Beckenbauers Management will sich nicht äußern.
Konkret geht es bei der Affäre um 6,7 Millionen Euro, die 2005 vom Deutschen WM Organisationskomitee über die Fifa mutmaßlich an den Chef der Firma Adidas R. Louis-Dreyfus überwiesen worden sind. Scheinbar war diese Summe 3 Jahre zuvor als Vorleistung an den Fifa Funktionär Mohamed bin Hamman gezahlt worden.
Das Ganze hört sich sehr verwirrend an. Man darf gespannt sein, wie erfolgreich die Schweizer Bundesanwaltschaft sein wird.