Gutachten über Drogenkonsum des Polizisten-Opfers liegt jetzt vor
Sie erinnern sich, das Mädchen, das von einem Polizisten krankenhausreif geprügelt wurde, wurde als drogensüchtig und unberechenbar seitens der Polizei dargestellt. Eine Haarprobe, die gegen den Willen des Ermittlungsrichters durchgeführt wurde, sagt jetzt etwas anderes. Es wurden, wie bei einer 23jährigen Partygängerin nicht anders zu erwarten, geringe Spuren von Drogen in den Haaren nachgewiesen. Koks, Ecstasy und Haschisch. Die nachgewiesene Menge macht jedoch eines eindeutig klar, die junge Frau war und ist keine Drogenabhängige. Die Spuren in den Haarproben könnten ebenso gut per Hautkontakt in die Haare geraten sein, so minimal war der Gehalt. Aber auch wenn nicht, was oder wer berechtigt einen Polizisten, mit der Faust so zuzuschlagen, dass
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