Gutachten über Drogenkonsum des Polizisten-Opfers liegt jetzt vor

Gutachten über Drogenkonsum des Polizisten-Opfers liegt jetzt vor

Sie erinnern sich, das Mädchen, das von einem Polizisten krankenhausreif geprügelt wurde, wurde als drogensüchtig und unberechenbar seitens der Polizei dargestellt. Eine Haarprobe, die gegen den Willen des Ermittlungsrichters durchgeführt wurde, sagt jetzt etwas anderes. Es wurden, wie bei einer 23jährigen Partygängerin nicht anders zu erwarten, geringe Spuren von Drogen in den Haaren nachgewiesen. Koks, Ecstasy und Haschisch. Die nachgewiesene Menge macht jedoch eines eindeutig klar, die junge Frau war und ist keine Drogenabhängige. Die Spuren in den Haarproben könnten ebenso gut per Hautkontakt in die Haare geraten sein, so minimal war der Gehalt.  Aber auch wenn nicht, was oder wer berechtigt einen Polizisten, mit der Faust so zuzuschlagen, dass die Nase gebrochen wird, Blut aus dem Mund läuft und die Augen zuschwellen?

Das Haargutachten, das am 15. Februar genommen wurde, sagt nichts über einen Drogenkonsum am 20. Januar, am Tag der Prügelattacke aus. Das Mädchen hatte sich nach eigenen Aussagen vorher mit ihrem Freund zerstritten und war demnach in einer Scheißlaune. Das passiert.

Sie wurde am 20. Januar gefesselt in Gewahrsam genommen, später auf eine Pritsche fixiert. Dann spuckte sie einem Beamten ins Gesicht, so dass dieser sie unkenntlich und krankenhausreif per Faustschlag geprügelt hatte. Seine Rechtfertigung lautet, dass diese Handlung Notwehr war, weil er Angst vor Schlägen der Frau hatte. Wie soll das gehen, wenn man gefesselt auf einer Pritsche fixiert ist?

Egal, warum ein Mensch auf einer Polizeiwache erscheint, die Beamten müssen wissen, wie man sich benimmt. So auf jeden Fall nicht. Ob diese Prügelattacke Folgen haben wird, wird man sehen. Meistens stellt sich ja der Polizeipräsident hinter seine Schäfchen und ist nicht in der Art objektiv, wie er zu sein hat. Unrechtliche Befangenheit nennt sich eine subjektive Einmischung in Straf- und Zivilprozessen, bei der Polizei geht’s dann doch. Die Polizei, Dein Freund und Helfer? I woaß ned.

 

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