Kein Armengrab für Lea-Sophie, aber Beerdigung ohne Mutter
Aus dem Gefängnis will die Mutter des qualvoll verendeten Mädchens Lea-Sophie deren Beerdigung gestalten. Franziska M. ist die Mutter des Kindes Lea-Sophie, die einen unwürdigen Tod auf Raten auf ihrem kurzen Lebensweg ertragen musste. Viele Menschen nahmen bis heute Anteil an dieser grausamen Tat. Franziska sah tatenlos zu, wie ihr Freund ihr eigenes Kind erschlagen hat, spielte danach aller Welt die besorgte Mutter vor und sitzt im Knast.
Von dort aus nimmt sie derzeit juristisch einwandfrei die Zügel in die Hand für die Beerdigung ihres Kindes. Da sie inhaftiert ist, hat sie ihren Anwalt mit allen nötigen Schritten für eine Beerdigung beauftragt, ca. 1000 Euro an Spendengeldern sind dafür bis heute eingegangen. Ein Armengrab wird es also nicht geben für das zweijährige Kind, immerhin.
Mit keinen Worten zu beschreiben ist es, wie sich die derzeitige Rechtslage darstellt. Weil die – und ich nenne sie jetzt mal so wie ich empfinde – Mördermutter nach wie vor das Sorgerecht für Lea-Sophie innehat, hat diese juristisch gesehen das Recht, die Beerdigung in ihrem Sinne zu beauftragen. Der Anwalt bereitet die Beerdigung nach ihren Vorgaben vor, an der sie, die Mutter, da sie im Knast sitzt, nicht teilnehmen wird. Dennoch ist diese menschliche Kreatur tatsächlich berechtigt, Spendengelder von solchen Leuten auszugeben, die Trauer und Mitfühlen für das Kind empfinden, wozu deren Mutter nie fähig war.
Der Freund, der nicht Vater von Lea-Sophie war, hat das Kind (halb) tot geprügelt, Tage später wurde das Kind in der Nähe eines Spielplatzes gefunden. Und was das Schlimmste daran ist, ist, dass Lea-Sophie noch viele Stunden gelebt haben muss, der schreckliche Tod auf Raten, und keine Geringere als die eigene Mutter trägt wesentliche Schuld. Und die bestimmt nun über Gelder, die ganz bestimmt nicht dafür gespendet wurden.