Beschluss zur Entlastung von Mietern scheint durchgesetzt, ABER …!!!

Beschluss zur Entlastung von Mietern scheint durchgesetzt, ABER …!!!

Eine Grenze nach oben wurde nicht beschlossen. Das heißt, dass zwar die Mietpreise nicht mehr in dem Umfang erhöht werden dürfen, wie zur Zeit, das heißt aber auch, dass die Schmerzgrenze nach oben offen bleibt. Außerdem ist dieses Bonbon verbunden mit anderen Zugeständnissen, die die Mieterverbände auf die Palme bringen.

Also, künftig dürfen Mieten in Ballungsräumen nur noch um maximal 15 % innerhalb eines Dreijahreszeitraumes erhöht werden, derzeit sind es 20 %. Und das war schon alles, was positiv ist an dem Beschluss der Regierungskoalition. Denn die Sache hat auch gehörige Haken.

Um den Hausherren eine energiesparende Sanierung schmackhaft zu machen, schließlich ist eine Wohnung nach einer derartigen Sanierung mehr Wert, ist es den Mietern zukünftig nicht mehr möglich, wegen dieser Arbeiten Mietminderung geltend zu machen. D.h., dass Mieter zukünftig Lärm und Dreck, Ausfall von Heizung und Wasser etc. über sich ergehen lassen müssen, ohne dafür in irgendeiner Weise entschädigt zu werden. Schließlich profitieren die Mieter ja nach getaner Arbeit von geringeren Nebenkosten (bis dahin sind die schon längst über alle Berge, denn ich weiß, wie eine energiesparende Sanierung die Nerven überbeansprucht).

Außerdem wird es Vermietern mit der neuen Regelung sehr viel einfacher gemacht, Mietern fristlos zu kündigen bzw. Räumungsklage durchzusetzen. Das ist, wenn man an die vielen Mietnomaden denkt, tatsächlich verständlich. Aber hinter dieser Öffnung und Herabsetzung von Mieterrechten sehe ich die Gefahr, dass Vermieter mit einschüchternden Rechtsanwaltsscheiben die Sache leider so hindrehen können, dass Mieter rausgeklagt oder vor die Türe gesetzt werden können, die jedenfalls nichts falsch gemacht haben. Ein Schlupfloch findet sich immer. Und dieses neue Gesetz birgt eine Menge Schlupflöcher für die, die es sich leisten können.

Last but not least kann, wenn die Neuregelungen der schwarz-gelben Koalition in Kraft treten, ein Kündigungsschutz bei einer etwaigen Umwandlung von Miet- in eine Eigentumswohnung, sehr leicht umgangen werden. Auch hier werden die Zügel pro Vermieter gelockert.

Ein Kuhhandel, der – so wie es aussieht – bereits feststeht, entgegen der Kritik der Mieterverbände und der Opposition. Das überarbeitete Mietgesetz gilt als beschlossen und wird von der Regierung durchgesetzt.

 

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