Katzenklo macht die Katze froh! Jobcenter erlaubt nur Katzenkraulen
Weil eine sogenannte Ein Euro Jobberin es sich erlaubt hat, anderen – ehrenamtlichen!!! – Helfern des Tierheims, Arbeit abzunehmen, muss der Tierschutzverein jetzt die Aufwandsentschädigung für die Frau und weitere 3 an das Jobcenter zurück bezahlen. Wieviel Verwaltungsaufwand für das Aufdecken dieser unglaublichen Tätigkeit und für die Berechnung zurückzuzahlender Gelder nötig war, möchte ich lieber gar nicht erst wissen. In jedem Fall ein Zigfaches von dem, was jetzt zurück gefordert wird, nämlich ganze 335,25 Euro für 4 Personen, da diese mehr als nur Katzenkraulen und Schmusen getan haben.
Laut „§ 24, Absatz 1, Zehntes Buch, Sozialgesetzbuch“ wurde dem Tierheim beschieden, dass die 1-Euro-Jobber ausschließlich „die soziale Betreuung der Tiere“ übernehmen dürfen, nicht aber Katzeklo säubern und füttern!
Denn, wenn die Ein Euro Jobber Arbeitnehmern aus dem 1. Arbeitsmarkt wegnehmen würden, hätte sich der Arbeitgeber, in diesem Fall das Tierheim, an den Ein Euro Jobbern bereichert!!! Jawohl!!! Dass im Tierheim zumeist ehrenamtliche Helfer mitarbeiten, spielt für die Arbeitsagentur keinerlei Rolle, und dass die Ein Euro Jobber gerne beim Füttern und Katzenklo säubern mitgeholfen haben, erst recht nicht. Diese müssen ab sofort, wenn sie denn ihren Euro verdienen wollen, daneben sitzen und zugucken.
Bin mal gespannt, wie viele Kontrolleure der Arbeitsagentur dafür zuständig sind, um solch riesige kriminelle Fälle aufzudecken.