Timo Konietzka entfacht neuerlich Diskussion um Sterbehilfe
In Deutschland ist Sterbehilfe verboten, in der Schweiz auch! Der Unterschied besteht darin, dass in der Schweiz Ärzte nicht belangt werden, wenn sie dem Wunsch eines Todkranken, der bei vollem geistigen Bewusstsein ist für seinen Wunsch, nachkommen. In Deutschland würde in einem solchen Falle dem Arzt die Zulassung entzogen werden. Die Würde des Menschen ist unantastbar, und es ist in jedem Fall zu respektieren, wenn das Leben zur schmerzlichen Qual wird und erhebliche Besserung nicht mehr absehbar ist.
Hochachtung, aber auch ein etwas gruseliges Gefühl vor Menschen, die den Freitod gewählt haben. Die Fälle häufen sich merklich, die Angst vor schmerzhaftem Dahinsiechen, vor von außen gesteuerten Lebenserhaltungsmaßnahmen, ohne Rücksicht auf den Patienten, der sich nicht mehr wehren kann, wird zur Zerreißprobe, insbesondere für die Hinterbliebenen.
Ich bin der Meinung, dass die Last und die immens große, lebensbeeinflussende Verantwortung, die sich Hinterbliebene im Falle der Zustimmung zum Freitod eines Angehörigen aufbürden, die über allem stehende Diskussionsfrage sein muss.
Bei der Sterbehilfe überträgt man den Hinterbliebenen eben eine solche Verantwortung, anders als beim Freitod durch Suizid.
Ein schwierig zu behandelndes Thema, bei dem jede, wirklich jede Meinung toleriert werden muss!