Mitarbeiter ausgenutzt, Chef jetzt vorbestraft
Nein, es ist keine Ordnungswidrigkeit, wenn man seine Mitarbeiter in einer Form ausnutzt, die ihresgleichen sucht. Der Chef einer Reinigungsfirma hat seinen Mitarbeitern die längste Zeit einen Hungerlohn bezahlt. Er wurde verurteilt und ist jetzt folgerichtig vorbestraft. Mit effektiven Stundenlöhnen zwischen maximal 1,79 Euro, bis hin zu weniger als einem Euro hat sich der Mann am Material Mensch bereichert. Als sog. Minijobber hat er seine Mannschaft putzen lassen, gearbeitet haben die jedoch weitaus mehr und hätten bei dieser Anzahl von Arbeitsstunden zumindest den gesetzlichen Mindestlohn in Höhe von 7,68 Euro pro Stunde verdienen müssen.
Der Chef wurde zu 100 Tagessätzen zu je 10 Euro verdonnert und ist vobestraft, viel zu milde, oder? Dieses Strafmaß ist lächerlich, wenn man davon ausgeht, dass seine Mitarbeiter für einen Tagessatz, also für 10 Euro, bis zu 12 Stunden hätten schuften müssen. Wenigstens ist seine weiße Weste jetzt nicht mehr weiß und es wird ihm hoffentlich niemand dabei helfen, die Weste wieder weiß zu waschen.
Es ist wirklich unglaublich was so oft in den Betrieben abläuft. Zum Glück hat das Gericht hier mal eine Strafe verhängt. Aber es wird immer deutlicher, dass jede Branche ihren gesetzlichen Mindestlohn benötigt. Wenn man allein an die Arbeitnehmerfreizügigkeit ab nächstes Jahr Mai denkt, sollten doch vorher Mindestlöhne durchgedrückt werden. Andernfalls kann man ein Lohndumping ungewissen Ausmaßes erwarten. Medienberichten zu Folge gibt es von der Seite der Politik leider zu dieser Thematik keinerlei Bemühungen.
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