Kein Sex für Behinderte

Kein Sex für Behinderte

Die Lockerung der Sperrbezirksregelung wurde abgeschmettert. Will heißen, dass es Behinderten in betreuten Wohneinheiten oder Heimen nicht ermöglicht wird, sich eine Prostituierte ins Haus zu rufen. Diese oftmals einzige Möglichkeit für Behinderte, ihre Bedürfnisse zu befriedigen und sexuelle Kontakte zu haben, hat die Regierung von Oberbayern mit einem Verbot vom Tisch gefegt. Für viele Behinderte heißt das schlicht und ergreifend Sex-Verbot.

Bordelle und Animierbars haben in der Regel keinen barrierefreien Zugang, die Tür bleibt für Behinderte also verschlossen. Unser Bayern hält an total veralteten und ungerechten Moralvorstellungen fest nach dem Motto: „Was gehen uns die Probleme der anderen an?“ In Bayern darf es so etwas nicht geben. Wo kämen wir denn dahin? Was sollen den die anderen Leute sagen, wenn „Zuhälter und Prostituierte ihre Einrichtung frequentieren“. Möglicherweise verwandeln sich die Häuser durch die Untervermietung von Zimmern an Prostituierte gar zu „Ersatzbordellen“ und „verrufenen Orten“.

Das Pflegepersonal muss sich also weiterhin auf illegalem Terrain bewegen, wenn es beide Augen zumacht beim Empfang einer Prostituierten, und das nur, weil die ach so feinen Herren in der Regierung nicht den Mut zu Toleranz haben. Sie selbst können ja hingehen, wo sie wollen. Ob barrierefrei oder nicht.

Armes Bayern. Zefixhalleluja sog i.


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