Strafanzeige gegen eine Frau, die tatsächlich mehr Falten gebraucht hätte …
Die Dame, um die es hier geht, hätte wohl mit der ein oder anderen Falte mehr eine Strafanzeige verhindern können. Sie wollte nämlich mit ihren 25 Jahren auf eine Ü 30 Party und versuchte sich mit dem Ausweis einer älteren Freundin Eintritt zu verschaffen. Die Haut beginnt ab 25 abzubauen und kann aus eigenen Ressourcen die notwendige Feuchtigkeit und Straffung nicht mehr produzieren, das ist der verdammte Moment, ab dem sich die ersten Zeichen der Hautalterung, wie es in der Kosmetikbranche so schön heißt, nicht mehr vermeiden lassen.
Tatsache ist, dass der Türsteher bei der Ü 30 Party es sofort gemerkt hat, dass dieses Mädel keine 30 sein kann und dass der Ausweis nicht ihr gehört. Und was macht der?
Anstelle sich über den reizenden Anblick zu freuen, sie nonchalant reinzubitten und ein Auge zuzudrücken, ruft der die Polizei! Die rückte an und musste der zu jungen Frau mitteilen, dass sie sich soeben wegen Missbrauchs von Ausweispapieren strafbar gemacht habe und diese Straftat mit einer Haftstrafe von bis zu einem Jahr geahndet werden kann. Die echten Personalien wurden aufgenommen, ich drücke dem Mädchen ganz fest die Daumen, dass die Staatsanwaltschaft im Allgäu etwas toleranter ist als die Türsteher, denn ich finde es verständlich, wenn man sich lieber dort aufhält, wo die gewünschten Partner vorzugsweise 5 Jahre älter sind als man selbst.