Münchner Chronik vom 26. Juli …

Am 26. Juli 1928 hat die Polizeidirektion für folgende Begehen Gebühren festgesetzt:

 

  • Straßenreinlichleit
  • Verkehr mit Fahrrädern
  • Verkehrsbehinderdes Aufstellen von Personenfahrzeugen
  • Das Auf- und Abspringen bei fahrenden Straßenbahnen
  • Die öffentlichen Anlagen
  • Das Teppichklopfen zu verbotener Zeit
  • Das öffentliche Baden

Die gebührenpflichtigen Verwarnungen werden bei Vergehen sofort gegen Aushändigung einer Quittung erhoben, um die Bevölkerung zu Ordnung und Reinlichkeit zu erziehen.

 

 

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