Am 5. Juni 1930 erließ das Bayerische Staatsministerium des Innern ein Uniformierungsverbot bei öffentlichen Veranstaltungen, daß hieß, bei allen Versammlungen wie Aufzüge, Propagandamärsche und Kundgebungen unter freiem Himmel das Tragen von einheitlicher Kleidung ( Uniformen, Bundeskleidung ) von Mitglieder politischer Vereinigungen oder Schutzeinrichtungen mit sofortiger Wirkung verboten wurden. Grund waren die Zusammenstöße verschiedener Einrichtungen politischer Richtungen in den letzten Monaten im Reich.