Am 29. Januar 1979 hat das Landratsamt für Denkmalpflege im Einvernehmen mit der Stadt zahlreiche Objekte in die Landesdenkmalliste eingetragen. Unter Denkmalschutz wurde das ganze Tal gestellt, die Kreuzstraße, die Sendlingerstraße und Teile der Hackenstraße, Nr. 6, 8 und 10, Gebäude an der Brunnstraße 1 – 5, 7, 9, 11, 13, dann Teile der Damenstiftstraße, der Dreifaltigkeitsplatz. Wenig später wurden auch Teile Graggenauer Viertels rund um den alten Hof, darunter das Hofbräuhaus, die Hofpfisterei, die Münze, das Zerwirkgewölbe und das Platzl unter Denkmalschutz gestellt.