Urteil gegen Praktiker wegen Rabatt-Aktion

Urteil gegen Praktiker wegen Rabatt-Aktion
„20 Prozent auf alles. Außer Tiernahrung.“ Mit diesem Slogan bewirbt die Baumarktkette Praktiker Nachlässe auf Bohrmaschinen oder Wandfarbe. Jetzt urteilte ein Gericht: Die Werbung war zeitweise irreführend – weil ein paar Artikel vorher billiger waren als in der beworbenen Rabattaktion selbst.
Die Praktiker-Baumärkte dürfen nicht mit ihrem Slogan „20 Prozent auf alles. Außer Tiernahrung“ werben, wenn sie einzelne Artikel unmittelbar zuvor billiger angeboten haben. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Dem BGH zufolge war eine Rabattaktion im Januar 2005 irreführend und damit wettbewerbswidrig, weil in der Woche davor vier Artikel aus dem 70 000 Posten umfassenden Sortiment billiger verkauft worden waren als während der Rabattwoche selbst.


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