Selbstständige wieder einmal schlechter dran in der GKV
Neueste Änderungen bei der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für Selbständige. Ab dem 01.01.2009 haben Selbständige grundsätzlich keinen Anspruch mehr auf Krankengeld bei ihrer GKV (§ 44 Abs. 2 SGB). Nur über einen Wahltarif oder einer Privaten Versicherung können sich ab dem Zeitpunkt Selbstständige vor Verdienstausfall bei einer Krankheit absichern. Wobei diese Wahltarife aber keine Alternative sind , denn diese Wahltarife sind meistens auf Jahre gebunden und man kann auch nicht wechseln, selbst wenn die Preise steigen für den Tarif. Schlimm wie die Gesetzlichen Krankenkassen mit Selbstständigen umgehen und diese gezielt vernachlässigen und den Schutz verringern.
Daher ist es Empfehlenswert für Selbständige, „jetzt“ über einen Wechsel zu einer Privaten Krankenversicherung nachzudenken.
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