Rauchverbot in Gaststätten gekippt, Einschränkungen aufgehoben = Verfassungswidrig
Verfassungsrichter in Karlsruhe erklären das Nichtraucher Schutzgesetz in Gaststätten als verfassungswidrig. Demnach dürfen Einraum Kneipen bis zu 75 m2 selbst entscheiden, ob Sie Ihre Kneipe als Raucher Kneipe führen oder nicht. Diskotheken die eine Möglichkeit haben, Raucherräume einzuführen, können diese auch gestalten. Es wurde lediglich besonders auf den Schutz von Jugendlichen hingewiesen. Dieses Urteil ist für ganz Deutschland richtungsweisend. Da viele kleine Kneipen Besitzer Existenzangst hatten, da Ihre Kunden zum Grossteil Raucher sind.
Die Regierung hat nun Zeit, bis zum 31 Dezember 2009 neue überarbeitete Gesetze zu offenbaren.
Minikneipen müssen demnach Ihre Gaststätten als Raucherlokale auszeichnen.