Foren Zensur, Zensur in Foren und Blogs
Nachdem in Deutschland von Hamburger Gerichten die Zensur in Foren gewünscht wurde, klingt das aktuelle Urteil aus München mehr als erfreulich für deutsche Webmaster: Zensur in Foren sei nur in Ausnahmefällen erwünscht bzw. erforderlich. Das Recht auf die freie Meinungsäußerung als Grundrecht der Menschen wurde höher bewertet, als die Gefahr einzelner Rechtsbrüche durch Postings in Foren. Forenbetreiber sollten daher nicht grundsätzlich Zensur üben müssen und damit die freie Meinung unterdrücken. ‚Der BGH hat aber ausdrücklich darauf hingewiesen, dass Überwachungsmaßnahmen, welche das Geschäftsmodell in Frage stellen, nicht gefordert werden können.‘ heißt es außerdem in dem Urteil. Für Betreiber von Foren und Blogs kann damit auch in Deutschland wieder Hoffnung auf eine Rechtssprechung bestehen, die dem Internet gerecht wird. Und dem Grundrecht für freie Meinungsäusserung ’so nebenbei‘ auch noch.
Inhalte in Foren müssen durch die Anbieter aber überwacht werden, bei Verletzung Rechter Dritter müssen Beiträge gelöscht werden. Foren dienen der Kommunikation und erlauben freie Meinungsäußerung.