Krankenversicherung und Schönheitsoperation

Krankenversicherung und Schönheitsoperation
Schönheitsoperationen wie Fettabsaugen, Brustvergrößerung, Brustverkleinerung, Facelifting Gesichtsstraffung werden selten von Krankenkassen bezahlt. Diese Operationen muss man sich in der Regel selbst bezahlen. Nur in extrem wenigen Fällen bezahlen auch die Krankenkassen Schönheitsoperationen, aber nur wenn eine unbedingte medizinische Indikation besteht. Daher fragen Sie bei Ihrem Arzt nach, ob die Kassen eventuell etwas zu Operationen beisteuern oder nicht. In der Regel sind da Private Krankenkassen etwas spendierfreudiger als die Gesetzlichen. Sie beteiligen sich auch oftmals bei Nasenkorrekturen, oder Ohr Operationen, aber auch immer öfter bei Brustoperationen (wenn wie gesagt eine medizinische Indikation besteht).
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Kommentare

Krankenversicherung und Schönheitsoperation — Ein Kommentar

  1. Ist aber äußerst schwierig. Meistens geht das bei Brustverkleinerungen wenn die Wirbelsäule durch das Gewicht der Brust gefährdet ist, oder wenn bei der Nase die Atmung dermaßen geschwächt wird, das das Herz belastet wird. Aber selbst dann eine ganz schöne Rennerei fürs Geld.

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