Am 09.07.1984 wurde die Bundesrepublik Deutschland von der EU – Kommission wegen des deutschen Reinheitsgebotes verklagt. In Deutschland durfte bisher kein Bier, welches nicht dem deutschen Reinheitsgebot entspricht und gebraut wurde, verkauft werden. Die EU – Kommission führte seit den 70er Jahren den Rechtsstreit. Die EU – Kommission eröffnete 1982 ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland. Angeklagt wurde die Behinderung des freien Warenverkehrs in der EU.